Think positive!

AGB braucht kein Mensch, meine ich!

Die Sache ist ja einfach: Man begegnet sich freundlich, kauft was ein, bezahlt
und verwendet das Produkt im vereinbarten Rahmen. Fertig!

Trotzdem haben wir alle den Airbag im Auto, auch wenn wir ihn nie nutzen…

Also, here we go! Meine AGB:

Robert Moeck – Professioneller Sprecher

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten bei Auftragsvergabe als vereinbart, im Übrigen gelten nicht automatisch die AGB des Auftraggebers.

1.) Angebot:

1.1) Angeboten wird die eigene Stimme für Sprach- sowie Gesangsaufnahmen. 
Die Aufnahmen können in fremden Studios, sowie im eigenen Studio realisiert werden.

1.2) Für Aufnahmen im eigenen Studio wird zusätzlich eine Nachbearbeitung (Schnitt, EQing, Mastering etc.) sowie eine Lieferung im gewünschten Format (wav, aif, mp3 o.ä.) per Post, Email, Cloudbasiertem Transfer oder als FTP-Upload angeboten. 
Sowohl die Aufnahme im Studio, als auch die Nachbearbeitung von Aufnahmen sind mit zusätzlichen Kosten zur eigentlichen Sprecherarbeit verbunden und erfolgen nach Absprache.

2.) Lieferformat und Liefermedium:
Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung von Aufnahmen im wav.-Format (48 kHz/24 Bit/mono) via passwortgeschütztem Download-Link. Der Auftraggeber hat dafür seine Emailadresse mitzuteilen.

3.) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1) Ist der Auftragnehmer bei einer Produktion auf Material vom Auftraggeber angewiesen (z.B. Texte, Manuskripte, Filmsequenzen, Hintergrundmusiken etc.), so ist dieses dem Auftragnehmer nach Auftragsvergabe unverzüglich bereit zu stellen. 
Sollte das benötigte Material dem Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe selbst noch nicht vorliegen, so wird gemeinsam schriftlich (Email genügt) ein Termin vereinbart, zu dem das Material spätestens bereitgestellt werden muss.

Sollte das Material nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, kann der Auftragnehmer vom Angebot zurück treten, ohne für eventuelle Kosten, die dem Auftraggeber durch das Ausscheiden des Auftragnehmers aus der Produktion entstehen, aufkommen zu müssen.

3.2) Tritt der Fall ein, dass das vom Auftraggeber bereit gestellte Material Fehler enthält, welche zu einer teilweise oder komplett falschen Aufnahme führen, werden zusätzliche Kosten zu den ursprünglich vereinbarten für eine teilweise oder komplette Neuaufnahme fällig, deren Höhe im jeweiligen Einzelfall berechnet wird.

4.) Honorare/Bezahlung:

4.1) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Honorare und Definitionen der Preisliste, die der Auftraggeber jederzeit beim Auftragnehmer persönlich anfordern oder auf seiner Webseite www.robertmoeck-sprecher.de unter dem Menüpunkt „Preise“ abrufen kann. Grundsätzlich gilt: erst mit Bezahlung einer Sprachaufnahme gehen die Verwertungsrechte ausschließlich im vereinbarten zeitlichen und örtlichen Rahmen, im oder auf dem vereinbarten Medium und zum vereinbarten Zweck auf den Auftraggeber über.
Die Abgeltung der Sprachaufnahme begründet keinen Konkurrenzausschluss oder irgendeine Form der Exklusivität, es sei denn, dies wurde vorher vereinbart.
 Ansonsten wird ein Zusatzhonorar fällig, das im Einzelfall ausgehandelt und schriftlich festgehalten werden muss.

4.2) Wurde nichts anderes vereinbart, gilt für die Bezahlung von Honoraren und Studioleistungen eine Frist von maximal 4 Wochen ab Datum der Rechnungsstellung. Kommt der Auftraggeber der Zahlungsaufforderung des Auftragnehmers nach wiederholter Mahnung nicht nach, so kann der Auftragnehmer 10 % Zinsen p.a. aus dem Rechnungsbetrag für die Zeitspanne verlangen, die zwischen dem Datum der Rechnungsstellung und dem Erhalt des Rechnungsbetrages vergangen ist.

5.) Speicherung von Daten:
Der Auftragnehmer speichert die Kontakt- und Rechnungsdaten (Name, Emailadresse, Telefonnummer, Rechnungsanschrift, Umsatzsteuer-IDNummer) des Auftraggebers zum Zwecke der Kontaktaufnahme, Absprache bezüglich vergebener Aufträge und zur Rechnungsstellung.
Die Speicherung erfolgt für einen Zeitraum von 7 Jahren (Pflichtzeitraum zur Aufbewahrung von Buchhaltungs- und Steuerunterlagen in Schweden).
Die Daten verbleiben allein beim Auftragnehmer und eventueller von ihm beauftragter Dienstleister zur Erfüllung der Pflicht der Steuer- und Einkommenserklärung.

6.) Änderungen von Sprachaufnahmen:
Änderungen an Sprachaufnahmen, die den Stimmcharakter, bzw. den Stimmklang des Auftragnehmers stark verändern (z.B. Pitching, extremes EQing o.Ä.) sind mit diesem abzustimmen. Eine Veröffentlichung erfolgt nur nach Zustimmung des Auftragnehmers. Keine Zustimmung erfordern gängige Bearbeitungen, wie beispielsweise eigener Schnitt, normales EQing, das Unterlegen mit Musik etc.

7.) Vertragsverletzung:

7.1) Eine Vertragsverletzung liegt vor, wenn die Verwendung oder Verbreitung einer Sprachaufnahme, eines Layouts oder eines Spots anders als im zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbarten räumlichen und zeitlichen Rahmen, auf oder in dem vereinbarten Medium oder zum vereinbarten Zweck stattfindet.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber – unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung des entsprechenden Verwertungshonorars – für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Annahme des Fortsetzungszusammenhangs, eine Vertragsstrafe in Höhe des 4-fachen Verwertungshonorars an den Auftragnehmer zu zahlen. In gleichem Maße haftet der Auftraggeber für Verstöße, die von auf seine Veranlassung an der Produktion beteiligten Dritten verursacht werden.

7.2) Im Falle einer nicht rechtzeitigen Absage einer geplanten Produktion gelten die Definitionen und die jeweilige Höhe des Ausfallhonorars der Preisliste der Agentur Brilliant Voice, welche unter www.brilliantvoice.com unter dem Menüpunkt „Preise“ jederzeit eingesehen werden kann.
Es bleibt dem Auftraggeber unbeschadet, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

7.3) Kann der Auftragnehmer einen geplanten Produktionstermin aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen, insbesondere Krankheit oder höherer Gewalt, deren Nachweis er auf Anforderung erbringen muss, nicht einhalten, so haftet er nicht für damit verbundene Kosten des Auftraggebers.
Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und haftet auch nur für direkte Schäden des Auftraggebers.

8.) Haftung:
Der Auftragnehmer hafte nicht für den Inhalt von Produktionen, soweit dieser vom Auftraggeber vorgegeben war.

9.) Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand:
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht des EU-Staates Schweden.
 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, Mariannelund, Schweden. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

10.) Schlussbestimmung:
Sollte eine der oben genannten Klauseln und Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Ganzen nicht. Die ungültige Regelung wird durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die diese AGB oder gemeinsam geschlossene Verträge enthalten.

Robert Moeck, Mariannelund, den 20. April 2019

Robert Moeck
Hässleby-Sjövik 1
598 98 Mariannelund, Schweden

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